Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen regeln die mobilet Systemnutzung und betreffen die Beziehung zwischen Nutzer und dem Systembetreiber mobilet.

I. Allgemeine Bestimmungen

Die Applikation mobilet ist ein System zum elektronischen Ticketing und wurde durch Ingenieure und Programmierer vom Ing.-Büro stadtraum Gesellschaft für Raumplanung, Städtebau und Verkehrstechnik mbH entwickelt. Die Applikation mobilet bietet verschiedene Funktion im Bereich der urbanen Mobilität.

mobilet ermöglicht es, die Gebühren für die Nutzung von öffentlichen und privaten Parkflächen zu entrichten und stellt somit eine Alternative zum herkömmlichen Zahlungsweg dar. Neben der Parkraumbewirtschaftung ist es optional möglich, mit mobilet Gebühren für Kurtaxe, die Strandabgabe, Bäder oder Liegeplatzgebühren in Yachthäfen zu entrichten. Des Weiteren liefert mobilet einen diskriminierungsfreien Zugang zum Laden an Elektroladesäulen und eine ergänzende Funktion Fahrradboxen zu mieten.

mobilet ermöglicht die elektronische Buchung verschiedener Komponenten einer komplexen Mobilitätskette. Mit der Ermächtigung und im Namen der am mobilet System angeschlossenen Städte, Gemeinden und sonstigen öffentlichen Einrichtungen aber auch privaten Eigentümern übernimmt mobilet die Buchung eines elektronischen Tickets und die Weiterleitung der Bezahlung über einen Finanzdienstleister.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat solche elektronische Einrichtungen oder Vorrichtungen zur Zahlung der angesprochenen Systemfeatures für die Parkraumbewirtschaftung o.ä. Bereiche im öffentlichen Raum zugelassen und für die Nutzung freigegeben. Zur Regelung der Leistungen gelten die im Folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsinhalt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Aufgrund der Anwendung der Applikation entstehenden öffentlich, rechtlichen Beziehungen zwischen der Kommune und dem Nutzer bleiben davon unberührt. Insbesondere bleiben die Gebührenerhebung auf Grundlage der Gebührenordnung, die Ahndung etwaiger Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie die Verwaltungsvollstreckung unberührt.

Wie bereits eingangs erwähnt, gliedert sich die Applikation mobilet in 4 Anwendungsbereiche:

mobilet Parken ist ein fester Bestandteil des mobilet Systems, der die Abrechnung der geparkten Zeit in gebührenpflichtigen Parkzonen oder auf privaten Parkplätzen über die Applikation ermöglicht.

mobilet Kurtaxe, Bäder, Yachthäfen ist ein optionaler Bestandteil des mobilet Systems, mit der die bargeldlose Entwertung der Kur- oder Strandabgabe, den Eintritt in Bädern oder die Liegeplatzgebühr in Yachthäfen entrichtet werden kann und die hiermit in Verbindung stehende rechtmäßige Nutzung der ausgewiesenen Bereiche über die Applikation ermöglicht.

mobilet eMobility ist ein optionaler Bestandteil des mobilet Systems, der das bargeldlose, diskriminierungsfreie Abrechnen von Ladevorgängen an Ladesäulen im Bereich der Elektromobilität ermöglicht.

mobilet Fahrradbox ist ein optionaler Bestandteil des mobilet Systems, der die Reservierung, das Mieten und die bargeldlose Abrechnung von Fahrradboxenermöglicht.

II. Vertragspartner

stadtraum
Gesellschaft für Raumplanung, Städtebau & Verkehrstechnik mbH Rotherstraße 22
10245 Berlin
Servicenummer: 0180 3771881

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Stefan Dittrich

Registergericht / Registernummer: Berlin, HRB35574 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE137187842

Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Die AGB unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Berlin. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

III. Registrierung im mobilet System

Die Anmeldung im mobilet System kann auf verschiedene Arten erfolgen.

Die erste Möglichkeit besteht darin, sich über die mobilet Website unter dem Punkt „Login“ im Nutzerportal online zu registrieren. Für die Registrierung notwendig sind E-Mail-Adresse + Mobilfunknummer des benutzten Smartphones, ein selbst zu erstellendes Passwort und das Akzeptieren von AGB und Datenschutzerklärung. Bei Registrierung über das Nutzerportal ist eine ergänzende Angabe zum Betriebssystem nötig. Durch die Registrierung bei mobilet akzeptiert der Nutzer die vorliegenden Geschäftsbedingungen und den Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit mobilet

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, sich direkt in der Applikation zu registrieren. Hierfür wird vorausgesetzt, dass die Applikation bereits auf dem Smartphone installiert wurde.

Jegliche sonstige Verwendung sowie Änderungen an der Applikation, ihre Dekompilation, Verkauf, Verbreitung, Verleih und weitere Lizenzvergaben sind verboten. Ebenfalls gibt der Nutzer mit Registrierung im mobilet System seine Einwilligung zum Informationserhalt bezüglich des Funktionierens der Applikation.

IV. Rechte und Pflichten des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich zu rechtmäßigen und stets aktuellen Angaben über seine Personendaten, die für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung der Systemnutzung erforderlich sind z.B. bei Änderung der Mobilfunknummer oder der Übergabe an Dritte. Bei Diebstahlverdacht, Verlust des Zugriffs oder unbefugtem Zugang durch Dritte ist der Nutzer verpflichtet, moBiLET unverzüglich zu informieren. Dies gilt ebenso bei Sperrung oder Verlust der SIM-Karte.

Das Nutzerpasswort darf nicht an Dritte übergeben werden und muss vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Bei Verdacht eines Mißbrauchs muss der moBiLET Kundenservice (support@mobilet.de) unverzüglich informiert werden. Daraufhin wird das Nutzerkonto sofort gesperrt.

Der Nutzer hat ergänzend die Möglichkeit, sein Nutzerkonto selbst über das Nutzerportal online zu sperren. Eine eventuelle Kontoentsperrung wird nur durch den moBiLET Kundenservice möglich sein.
Verstößt der Nutzer gegen seine Verpflichtungen und sollte es in diesem Zusammenhang hierdurch bei moBiLET, Finanzdienstleistern, Kommunen, Parkraumbewirtschafter, Tourismusverbänden, Kurdirektoren oder sonstigen Anbietern zu Verlusten kommen, hat der Geschädigte Anspruch auf Entschädigung. Darüber hinaus ist moBiLET befugt, das Nutzerkonto umgehend zu sperren.

V. Rechte und Pflichten von mobilet

moBiLET verpflichtet sich, einen ständigen Zugang zum System über das Nutzerportal und über die Applikation zuzusichern sowie die geforderte Sicherheit bei den abgewickelten Transaktionen zu gewährleisten. moBiLET haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer beim Betrieb der Applikation am Gerät entstehen. Die Geräte müssen die für das Kommunikationsnetz vorgesehenen Anforderungen und Standards nach den Herstellerempfehlungen erfüllen.

Ist der Nutzer keine natürliche Person und trotzdem moBiLET-Kunde und nutzt moBiLET zukeinem direkten beruflichen und wirtschaftlichen Zweck, haftet moBiLET auch gegenüber dem Nutzer für die durch die Applikationsverwendung entstandenen Schäden nicht. Es sei denn, der Schaden ist aufgrund eines vorsätzlichen Verschuldens von moBiLET zurückzuführen.

Ebenso haftet moBiLET nicht für den technischen Betrieb der Schnittstelle und der Telekommunikationsverbindungen.
moBiLET behält sich das Recht zur zeitweiligen Aussetzung des Systems vor, insbesondere zum Zwecke der Wartung, Änderung oder Vorbeugung vor möglichen Schäden. moBiLET ist verpflichtet, die Nutzer von der Aussetzung des Systems in Kenntnis zu setzen.

Bei begründeten Verdacht, dass das Kundenkonto vorschriftswidrig oder missbräuchlich genutzt wird/wurde, hat moBiLET das Recht der Kontosperrung. Bei dringendem Tatverdacht kann moBiLET einen Deliktbescheid nach Feststellung des Sachverhaltes bei den zuständigen Behörden einreichen. Im Falle einer Kontosperrung ist der Nutzer verpflichtet, auf „Aufruf“ in Zusammenarbeit mit moBiLET Missstände zu klären und insbesondere für eine Klärung notwendige Unterlagen einzureichen. moBiLET verpflichtet sich, Reklamationen binnen 14 Tagen ab Zustellung zu prüfen.

VI. mobilet Parken

moBiLET Parken ermöglicht dem Nutzer den bargeldlosen Kauf von Parkscheinen und den damit verbundenen rechtmäßigen Aufenthalt in gebührenpflichtigen Parkzonen und auf privaten Parkplätzen, wobei die gebrauchte Parkzeit (Parkzeitbeginn, -verlängerung und -ende) über die mobile Applikation berechnet wird in Abhängigkeit von den tariflichen Festlegungen des Parkplatzeigentümers.

Die Auswahl von Stadt, Parkzone, maximaler Parkdauer und Kennzeichen erfolgt über das moBiLET System. Der Nutzer erhält eine Bestätigung auf das Smartphone, die alle notwendigen Informationen beinhaltet.
Die aktuell anfallenden Parkgebühren innerhalb einer bestimmten Parkzone werden durch die zuständigen Behörden und Kommunen geregelt. Die Parkgebühren auf einem privaten Parkplatz werden durch den Eigentümer bestimmt und geregelt, die Gebühren werden durch moBiLET lediglich umgesetzt.

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die Applikation nur zur Entrichtung der Parkgebühr in elektronischer Form dient. Der Parkzeitbeginn erfolgt unverzüglich nach Durchführung der bekannten Vorgänge innerhalb der Applikation. Vor Beginn des Parkvorganges ist der Nutzer verpflichtet, die Eingabe des genutzten Kfz-Kennzeichens auf Richtigkeit zu überprüfen. Die Verbindungsqualität hängt hier vom Netzbetreiber ab. Aus diesem Grund haftet moBiLET nicht für die Unmöglichkeit der Nutzung in Bezug auf einen schwachen Empfang. Dasselbe gilt, wenn die Internetverbindung zum Server abgebrochen wird, z.B. im Falle eines eingehenden Anrufs oder einer SMS Nachricht auf dem Smartphone des Nutzers.

Sollte eine Nutzung des moBiLET Systems nicht möglich sein, ist der Nutzer verpflichtet zum Erwerb eines Parkscheins in Papierform.
Der Parkscheinkauf für den Parkvorgang muss unverzüglich nach dem Einparken des Fahrzeuges erfolgen. Ein Beginn des Vorgangs während der Kontrolle durch einen Parkplatzkontrolleur ist unzulässig und verboten. Dieses Vorgehen wird als ungültiger Parkschein verstanden.

Die Kontrolle erfolgt durch die zuständige Ordnungsbehörde oder das zuständige Dienstleistungsunternehmen, welches berechtigt ist, die Kontrolle durchzuführen. Im Streitfalle möge sich der Nutzer an die zuständige Bearbeitungsstelle wenden. Unterlässt der Nutzer trotz ordnungsgemäßer Anmeldung, sich abzumelden, wird bei der Berechnung der anfallenden Parkgebühr – unabhängig von der tatsächlichen Parkdauer in dieser Parkzone – die erlaubte Höchstparkdauer zu Grunde gelegt. Bei unbegrenzter Parkdauer wird die Parkzeit nach 7 Tagen beendet, sofern der Nutzer nicht bewusst eine längere Parkzeit gewählt hat.

VII. mobilet Kurtaxe, Bäder, Yachthäfen

mobilet Kurtaxe, Bäder, Yachthäfen ermöglicht dem Nutzer die bargeldlose Bezahlung von Kur- oder Strandabgaben, den Eintritt in Bäder oder dient zur Bezahlung von Liegeplatzgebühren in Yachthäfen und ermöglicht den damit verbundenen rechtmäßigen Aufenthalt am ausgewiesenen Strandabschnitt, Bereich, Ort oder Hafen.

Die Auswahl von Stadt, Anzahl der Tage, Anzahl der Personen (ggf. Auswahl von Vollzahler oder ermäßigt) oder der Länge des Schiffes erfolgt über das mobilet System. Der Nutzer erhält eine Bestätigung auf das Smartphone, die alle notwendigen Informationen beinhaltet. Die Höhe der anfallenden Abgaben werden durch die zuständigen Behörden, Kommunen oder Eigentümern geregelt, die Gebühren werden durch mobilet lediglich umgesetzt.

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die Applikation nur zur Entrichtung der Abgabe dient. Die Gültigkeit erfolgt unverzüglich nach Durchführung der bekannten Vorgänge innerhalb der Applikation.
Die Verbindungsqualität hängt hier vom Netzbetreiber ab. Aus diesem Grund haftet mobilet nicht für die Unmöglichkeit der Nutzung in Bezug auf einen schwachen Empfang. Dasselbe gilt, wenn die Internetverbindung zum Server abgebrochen wird, z.B. im Falle eines eingehenden Anrufs oder einer SMS Nachricht auf dem Smartphone des Nutzers.

Sollte eine Nutzung des mobilet Systems nicht möglich sein, ist der Nutzer verpflichtet zum Erwerb eines Tickets auf den sonst bekannten Kanälen. Der Kauf des Tickets muss unverzüglich nach dem Betreten des ausgewiesenen Bereichs, Ort oder dem Anlegen erfolgen. Ein Beginn des Vorgangs während der Kontrolle durch eine Kontrollkraft ist unzulässig und verboten. Dieses Vorgehen wird als ungültiges Ticket verstanden. Die Kontrolle erfolgt durch die zuständige Ordnungsbehörde oder das zuständige Dienstleistungsunternehmen, welches berechtigt ist, die Kontrolle durchzuführen. Im Streitfalle möge sich der Nutzer an die zuständige Bearbeitungsstelle wenden.

VIII. mobilet Fahrradbox

mobilet Fahrradbox ermöglicht dem Nutzer die Reservierung, das Anmieten und die bargeldlose Bezahlung der Mietgebühren für die Nutzung von Fahrradboxen.

Nach Auswahl von Stadt, Standort sowie Gültigkeitsbeginn und der Gültigkeitsdauer erhält der Nutzer umgehend eine Information über die Verfügbarkeit der Fahrradbox, über Preis und Nummer der Fahrradbox sowie eine Bestätigung auf das Smartphone in Form eines QR-Codes.

Dieser befähigt den Nutzer zum Öffnen der Fahrradbox durch einen am zugehörigen Terminal installierten QR-Scanner. Bitte beachten Sie hierbei, dass das Smartphone-Display nicht grob verschmutzt oder defekt ist.
Die Fahrradbox kann jetzt geöffnet und das Fahrrad sicher verstaut werden. Die maximalen Maße des Fahrrads dürfen höchstens (BxHxT) 80x116x198 betragen (Angaben in cm). Die Tür der Fahrradbox wird von Hand geschlossen und ist umgehend verriegelt. Über die gesamte Mietdauer ist es möglich, mit Hilfe des QR-Codes die Box jederzeit und beliebig oft zu öffnen.

Die Höhe der Mietgebühren werden durch den zuständigen Eigentümer der Fahrradbox geregelt, die Gebühren werden durch mobilet lediglich umgesetzt. Der Nutzer hat nur Anspruch auf eine Verlängerung der Mietdauer bei einer freien Verfügbarkeit der Fahrradbox.

Die Fahrradboxen dienen ausschließlich zur Aufbewahrung von Fahrrädern und dessen Zubehör wie Fahrradhelme, Fahrradkörbe etc. Es ist strengstens untersagt, andere Gegenstände in den Boxen aufzubewahren.

Am Ende der Mietdauer ist die Fahrradbox leer zu übergeben. Versäumt es der Nutzer, die Box zum Ende der Mietdauer frei von Inhalt zu übergeben, räumt unser technischer Service die Box und sichert den Inhalt. Eine Herausgabe des Inhaltes an den Nutzer erfolgt dann nur gegen die Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 EUR.

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die Applikation nur zur Anmietung und zur Bezahlung der Fahrradbox dient. An ausgewählten Standorten wird dem Nutzer ergänzend die Möglichkeit gegeben, sein eBike kostenlos in der Fahrradbox während der Mietdauer zu laden. Das Ticket ist unmittelbar nach der Durchführung der bekannten Vorgänge innerhalb der Applikation gültig.

mobilet haftet nicht für die Unmöglichkeit der Nutzung aufgrund eines schwachen Handyempfangs bzw., wenn die Internetverbindung zum Server abgebrochen wird, z.B. im Falle eines eingehenden Anrufsoder einer SMS-Nachricht auf dem Smartphone des Nutzers.

Zusätzlich ist eine Reservierung und Buchung der Fahrradbox auch über die mobilet Webseite (www.mobilet.de), nach Login über die Funktion „Fahrradbox buchen“ möglich, hier wird analog zur Funktion in der Applikation verfahren.

Bei Problemen in der Bedienung, Beschädigungen oder technischen Störungen, wenden Sie sich bitte umgehend an den moBiLET-Kundenservice. Service und Wartung erfolgt durch das vor Ort verantwortliche Serviceunternehmen. Die Öffnung einer defekten Fahrradbox oder bei Verlust des Smartphones/Ticket kann nur in der Zeit zwischen 06.00 – 22.00 Uhr erfolgen, außerhalb der genannten Zeiten wird dem Nutzer eine Anfahrtspauschale in Höhe von 60 EUR in Rechnung gestellt.

IX. Abrechnung und Kosten

Installation und Nutzung der Applikation auf dem Smartphone sind mit einer Datenübertragung ins Internet verbunden. Dieses beruht auf den Tarifen der einzelnen Mobilfunkbetreiber. Zusätzlich ist für die Nutzung der Dienstleistung von mobilet eine Servicegebühr von 0,10 – 0,20 € pro Transaktion zu entrichten, diese wird automatisch durch die vom Nutzer voreingestellte Zahlungsmethode verrechnet. Bei den Zahlungsmethoden kann der Nutzer auf ein Prepaidkonto zurückgreifen, welches er über verschiedene Optionen (Debit- Kreditkarte, SOFORT-Überweisung, PayPal) aufladen kann. Die Bereitstellung dieses Service läuft über den Finanzdienstleister PayU S.A. Jegliche Zahlungsdienstleistungen unterliegen den Rechten und Pflichten und ebenso der Kontrolle des haftenden Dienstleisters. mobilet haftet nicht für evtl. entstandene Schäden im Bereich der Zahlungsabwicklung.

X. Vertragskündigung

Dem Nutzer ist es jederzeit möglich, sein Benutzerkonto im mobilet System zu löschen über das online verfügbare Nutzerportal. Nach erfolgreicher Anmeldung im Portal geht der Nutzer zunächst auf den Reiter „Konto sperren“, dieser befindet sich im linken Bildbereich. Nach Aktivierung erhält der Nutzer hier die Möglichkeit, sein Konto zu sperren oder dieses komplett zu löschen. Sollte der Nutzer sein Konto sperren, ist das Entsperren nur über den mobilet Kundenservice möglich. Sollte das Konto durch den Nutzer gelöscht werden, ist es nicht möglich dieses zu reaktivieren. Es ist aber möglich, ein neues Konto unter dieser, bereits genutzten, Telefonnummer zu eröffnen. Sollte es auf dem Konto noch nicht verwendetes Guthaben geben, hat der Nutzer die Möglichkeit, sich an den mobilet Kundenservice zu wenden. Der Kundenservice wird sich dann um die weitere Abwicklung kümmern. Eine weitere Möglichkeit, das Kundenkonto unwiderruflich zu löschen, ist die Möglichkeit einer Abwicklung über den mobilet Kundenservice, dieser wird Ihnen alle weiteren Schritte erläutern und für Sie durchführen.

XI. Verarbeitung der personenbezogenen Daten und Datenschutz

Der Nutzer erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten automatisch verarbeitet und gespeichert werden. Der Nutzer kann dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, eine weitere Nutzung der Applikation ist so nicht mehr möglich. mobilet sichert dem Nutzer eine vertrauliche Behandlung seiner Daten entsprechend den Vorgaben und Bestimmungen der DSGVO und des TMG, hier unterliegt moBiLET der Kontrolle der betreffenden Behörden.

In der Funktion mobilet Parken werden lediglich Informationen über das Kfz-Kennzeichen, das Datum, die Uhrzeit, Parkbeginn und Parkende oder eine etwaige Überschreitung der Höchstparkdauer an die Kommune oder den privaten Parkraumbewirtschafter weitergegeben.
In der Funktion mobilet Kurtaxe, Bäder, Yachthäfen werden lediglich Informationen über das Datum, die Uhrzeit, die Anzahl der Tage und die Anzahl der Personen (ggf. Vollzahler oder ermäßigt) oder die Länge des Schiffes an die zuständige Aufsichtsbehörde zur Kontrolle übermittelt. Bei der Funktion Fahrradbox werden lediglich der Registrierungsname in anonymisierter Form in Verbindung mit Mietbeginn, Mietdauer und Mietende an den Eigentümer übermittelt.

Nach dem Löschvorgang des Accounts in der Applikation von Seiten des Nutzers oder seitens mobilet werden sowohl die personenbezogenen Daten des Nutzers als auch die Informationen über die von ihm ausgeführten Transaktionen im System für die Dauer gemäß den Vorschriften des Gesetzgebers gespeichert bzw. gesperrt. Das mobilet System stellt technische Maßnahmen zum Schutz der elektronischen Datenübermittlung zur Verfügung, um Erfassung und Modifizierung der personenbezogenen Daten, die elektronisch übermittelt werden, von Unbefugten vorzubeugen. mobilet verpflichtet sich personenbezogene Daten der Nutzer unter keinen Umständen an Dritte zu Marketingzwecken o.ä. weiterzugeben.

XII. Schlussbestimmungen

mobilet ist zur einseitigen Umsetzung von Änderungen oder Ergänzungen jederzeit in den vorliegenden Geschäftsbedingungen berechtigt. Die Informationen über die Änderungen mit dem neuen Wortlaut der Geschäftsbedingungen und dem angegebenen Zeitpunkt des Inkrafttretens wird dem Nutzer per E-Mail an die bei der Registrierung im System angegebene E-Mail-Adresse zugestellt. Darüber hinaus wird die Information über die Änderungen über das Nutzerportal und die mobilet Internetseite unter Angabe des Zeitpunkts ihres Inkrafttretens zugänglich gemacht. Erhebt der Nutzer keine Einwände vor dem Inkrafttreten der Änderungen, wird angenommen, dass der Nutzer in Kenntnis gesetzt wurde und der Änderung seine Zustimmung damit erteilt hat. Legt der Nutzer Widerspruch ein, wird dies mit seiner Vertragskündigung mit sofortiger Wirkung gleichgestellt. mobilet und der Nutzer verpflichten sich dazu, alle erforderlichen Maßnahmen zur gütlichen Schlichtung des eventuellen Streits zu ergreifen. In allen Angelegenheiten, die die mobilet Nutzung betreffen und die in den vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, finden in den Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

published on 1st Juli 2018
last updated on 17th Januar 2024